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   OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15   

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OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15 (https://dejure.org/2016,5440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 (https://dejure.org/2016,5440)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. März 2016 - 2 LB 69/15 (https://dejure.org/2016,5440)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Ausdruck "Emissionen" die von Punktquellen oder diffusen Quellen der Anlage ausgehende direkte oder indirekte Freisetzung von Stoffen, Erschütterungen, Wärme oder Lärm in die Luft, das Wasser oder den Boden bezeichnet; es komme darauf an, dass ein Stoff aus der Anlage austrete (Urt. v. 24.9.2009 - 7 C 2.09 -, BVerwGE 135, 34 = NVwZ 2010, 189).

    Zur weiteren Präzisierung der Ablehnungsvoraussetzungen ist das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 24. September 2009 (- 7 C 2.09 -, BVerwGE 135, 34 = DVBl. 2009, 1576) davon ausgegangen, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Informationen überwiege im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 UIG nur dann, wenn mit dem Antrag auf Zugang zu Informationen ein Interesse verfolgt werde, das über das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit hinausgehe, Zugang zu Informationen über die Umwelt zu erhalten.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 7 C 18.08

    Umweltinformationsgesetz; Informationsfreiheitsgesetz; Betriebsgeheimnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Soweit im Berufungsverfahren schwerpunktmäßig von den Beteiligten erörtert worden ist, ob die abgefragten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG darstellen, hat die Beklagte in ihren Darstellungen dem Umstand zu wenig Gewicht beigemessen, dass sich die Auslegung dieser Begriffe am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis orientiert (BVerwG, Urt. v. 28.5.2009 - 7 C 18.08 -, NVwZ 2009, 1113; Beschl. v. 25.7.2013 - 7 B 45.12 -, juris).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Soweit im Berufungsverfahren schwerpunktmäßig von den Beteiligten erörtert worden ist, ob die abgefragten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 3 UIG darstellen, hat die Beklagte in ihren Darstellungen dem Umstand zu wenig Gewicht beigemessen, dass sich die Auslegung dieser Begriffe am gewachsenen wettbewerbsrechtlichen Begriffsverständnis orientiert (BVerwG, Urt. v. 28.5.2009 - 7 C 18.08 -, NVwZ 2009, 1113; Beschl. v. 25.7.2013 - 7 B 45.12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2015 - 1 LC 178/14

    Ausführungsgenehmigung; DIN 4112; DIN EN 13814; Fahrgeschäft; Fliegende Bauten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Soweit ihre Praxis durch interne Erlasse gesteuert wurde (die schon mangels hinreichender prozeduraler Verfahren zur Ausschöpfung vorhandener Erfahrungen und des Standes der wissenschaftlichen Erkenntnis keine normkonkretisierende Wirkung haben, vgl. zu solchen Anforderungen z.B. OVG Lüneburg, Urt. v. 4.12.2015 - 1 LC 178/14 -, juris Rdnrn. 85 ff.; zur Rechtsqualität solcher Erlasse u.a. Saurer, NVwZ 2016, 201; Voßkuhle/Kaufhold, JuS 2016, 314), war hier noch nicht der Gemeinsame Runderlass verschiedener Ministerien vom 24. April 2015 über die Verbesserung der düngerechtlichen Überwachung durch Zusammenarbeit zwischen Genehmigungsbehörden und Düngebehörde (Nds.MBl. 2015, 443) einschlägig, sondern allenfalls frühere Erlasse, deren Existenz und näherer Inhalt sich mangels aktueller Kenntnisse der Beklagten jedoch nicht mehr hat aufklären lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2014 - 10 S 2043/14

    Zugang zu Umweltinformationen - Geheimhaltungsinteresse

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Soweit hiernach auf die Ablehnungsgründe des § 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG zurückzugreifen war - diese Vorschrift wird als bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelung aufgefasst (vgl. Reidt/Schiller in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 9 UIG Rdnr. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 16.10.2014 - 10 S 2043/14 -, DVBl. 2014, 1600) -, kann im Ergebnis offen bleiben, ob diese Vorschrift auf die Beigeladene als juristische Person überhaupt anwendbar ist, was teilweise jedenfalls für den Fall angenommen wird, dass - wie hier - eindeutig feststeht, welche natürliche Person oder welche wenige Personen dahinterstehen (vgl. Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: März 2010, § 9 UIG Rdnr. 8).
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 1 ME 107/11

    Voraussetzungen einer Verpflichtung zur Vorlage von Lärm- und Geruchsgutachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Durch Rechtsnormen war die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet, im Genehmigungsverfahren ganz bestimmte Unterlagen vom Bauherrn einzufordern; im Außenrechtsverhältnis oblag es vielmehr ausschließlich der Genehmigungsbehörde, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu definieren (vgl. insoweit z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, DVBl. 2011, 1297; Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769; Beschl. v. 29.11.2013 - 12 LA 26/13 -, NVwZ-RR 2014, 339).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 1 OB 87/08

    Rechtmäßigkeit eines Bauvorbescheids zur Errichtung von landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Diese gesetzgeberischen Vorgaben hindern z.B. daran, die von einem Gericht mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragte Landwirtschaftskammer mit der Begründung als befangen abzulehnen, sie sei "verlängerter Arm der Landwirte" (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2008 - 1 OB 87/08 -, RdL 2008, 252).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 12 LA 114/11

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Neubau eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Durch Rechtsnormen war die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet, im Genehmigungsverfahren ganz bestimmte Unterlagen vom Bauherrn einzufordern; im Außenrechtsverhältnis oblag es vielmehr ausschließlich der Genehmigungsbehörde, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu definieren (vgl. insoweit z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, DVBl. 2011, 1297; Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769; Beschl. v. 29.11.2013 - 12 LA 26/13 -, NVwZ-RR 2014, 339).
  • OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 7 ME 203/02

    Voraussetzungen der Beiladung der höheren Behörde; Pflichten der Betreiber von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Immerhin ist durch Bezugnahmen in gerichtlichen Entscheidungen (OVG Lüneburg, Urt. v. 10.2.2000 - 3 K 432/98 -, NdsVBl. 2001, 138; Beschl. v. 23.1.2003 - 7 ME 203/03 -, RdL 2003, 97; VG Osnabrück, Beschl. v. 14.2.2002 - 2 B 57/01 u.a. -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 12 LA 26/13

    Versagung der Erteilung einer immissionschutzrechtliche Genehmigung aufgrund des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.03.2016 - 2 LB 69/15
    Durch Rechtsnormen war die Genehmigungsbehörde nicht verpflichtet, im Genehmigungsverfahren ganz bestimmte Unterlagen vom Bauherrn einzufordern; im Außenrechtsverhältnis oblag es vielmehr ausschließlich der Genehmigungsbehörde, ihre diesbezüglichen Anforderungen zu definieren (vgl. insoweit z.B. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.8.2011 - 1 ME 107/11 -, DVBl. 2011, 1297; Beschl. v. 18.7.2012 - 12 LA 114/11 -, BauR 2012, 1769; Beschl. v. 29.11.2013 - 12 LA 26/13 -, NVwZ-RR 2014, 339).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 10 LB 191/11

    Anforderungen an die Anerkennung eines offensichtlichen Irrtums im Sinne des Art.

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 432/98

    Abfall; Auftragsangelegenheit; Beratungstätigkeit; Gebührenerhebung;

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2013 - 1 KN 149/12

    Interesse eines Landwirts an einer ungehinderten Bewirtschaftung einer an ein

  • VG Oldenburg, 22.07.2015 - 5 B 1754/15

    Abnahmevertrag; Wirtschaftsdünger

  • VG Oldenburg, 12.11.2009 - 5 A 916/09

    Gülle; Wirtschaftsdünger; Flächennachweis, qualifizierter; Rahmenvereinbarung;

  • VG Osnabrück, 14.02.2002 - 2 B 57/01

    Anforderungen an die Unbedenklichkeit einer grundsätzlich zulässigen Aufbringung

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2021 - 20 K 4117/19

    Informationszugang, Akteneinsicht, Bauakte, Baugenehmigung, Abwasserbeseitigung,

    vgl. hierzu und zum Folgenden jüngst ausführlich auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020 - 10 S 3000/18 -, juris Rn. 30 ff.; vgl. zur Beschränkung auf natürliche Personen im vorliegenden Kontext auch schon VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. Juni 2016 - 8 A 84/14 -, juris Rn. 32 (kein Schutz bei einer "Wohnungsbau GmbH" als Bauherrin); insofern differenzierend mit Blick auf den Schutz der hinter der juristischen Person stehenden natürlichen Personen OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. März 2016 - 2 LB 69/15 -, juris Rn. 10.
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2018 - 2 LC 58/17

    Anspruch eines Tierschutzvereins auf Einsichtnahme in die Behördenakten

    Geschützt ist nicht nur das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis als solches, sondern auch Informationen, die Rückschlüsse auf derartige Geheimnisse zulassen (Heinicke, in: Zipfel/Rathke, a.a.O., § 3 VIG, Rdrn. 26 ff. m.w.N.; vgl. zudem Senatsbeschl. v. 24.3.3016 - 2 LB 69/15 -, juris, Rdnr. 7 zu der vergleichbaren Regelung im UIG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - 15 A 769/18

    Anspruch auf Zugang zu allen Umweltinformationen in näher bezeichneten

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2016 - 2 LB 69/15 -, juris Rn. 10.
  • VG Oldenburg, 11.01.2017 - 5 A 268/14

    Akteneinsicht; Putentransport; Tiertransport; Umweltbestandteil;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - Urteil vom 28. Mai 2009 - 7 C 18.08 - und Urteil vom 24. September 2009 - 7 C 2.09 -, jeweils juris) und des OVG Lüneburg (Beschluss vom 24. März 2016 - 2 LB 69/15 -, juris), der sich die Kammer anschließt, sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat.
  • VG Karlsruhe, 30.01.2020 - 9 K 8441/18

    Informationszugang zu Daten über die berufliche Verwendung von

    Denn bei dem Anspruchsgegenstand handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 50 ff., 72, 82 ff., 104 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 - juris Rn. 6 = ZUR 2016, 362; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 51), weshalb eine Berufung auf § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 UVwG von vornherein ausscheidet.
  • VG Stuttgart, 10.06.2020 - 14 K 9469/18

    Umweltinformationsanspruch; Zugang zu den Aufzeichnungen von Landwirten über die

    Denn bei den streitgegenständlichen Informationen handelt es sich um Umweltinformationen über Emissionen i. S. d. § 29 Abs. 1 Satz 2 UVwG (vgl. EuGH, Urteil vom 23.11.2016 - C-442/14 - juris Rn. 50 ff., 72, 82 ff., 104 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 24.03.2016 - 2 LB 69/15 - juris Rn. 6 = ZUR 2016, 362; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2017 - 10 S 413/15 - juris Rn. 51), weshalb eine Ablehnung des Zugangs unter Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UVwG) von vornherein ausscheidet.
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